13-04-2020, 02:44 PM
hier in Bayern sind sogenannte Spazierfahrten ausdrücklich verboten. Nicht verboten, ja sogar empfohlen wird der Aufenthalt an der frischen Luft. Allerdings ohne motorisierte Unterlage. Die Fahrt z.B. in den Wald, um dann spazieren zu gehen, ist erlaubt. Man will dies aber so verstanden wissen, dass der nächstgelegene Wald angefahren wird und kein Erholungsgebiet in 100 Kilometern Entfernung.
Have a "birdy" day!