26-01-2021, 10:44 PM
Also bei mir leuchten erst mal alle 4 Scheinwerfer wenn das Fernlicht an ist. Macht 220W im maximal-Fall.
Laut Schaltplan (Anhang) hat man pro Seite einen reinen Highbeam (Fernlicht) Scheinwerfer und einen Scheinwerfer der High- und Lowbeam (Abblendlicht) zusammen hat.
Hab das genau so beibehalten.
Ich sehe da bei beiden Scheinwerfern im Plan die Leitung #12. Nur der eine Scheinwerfer der gemeinsam High- und Lowbeam kann, hat die Leitung #13. Also ist #12 Fernlicht und #13 Abblendlicht.
Ich kann mich erinnern, dass auch bei meinem BMW E34 damals genauso 4 Scheinwerfer an waren als das Fernlicht an war. Deshalb wird das wohl auch hier beim TÜV keine Probleme bereitet haben. Ich weiß, ich habe auch schon Seat und VWs aus der Neuzeit gesehen, die haben das Abblendlicht immer abgeschaltet als das Fernlicht anging. Leider kenn ich den Hintergrund dazu nicht.
Zum Faktor/zur Berechnung.
Im Internet hab ich einfach Strombelastbarkeit bei Gleichstrom gegoogelt. Die Formel für die Berechnung habe ich nicht mehr im Kopf, das ist zu lange her...
Bei Google gabs dann die Verweise mit nem Umrechnungsfaktor bei höheren Temperaturen. Wenn ich mich an mein Tabellenbuch erinnere, dürfte da auch sowas drin gestanden haben.
Laut der Tabelle im Anhang gilt für normale Leitungen bei 65° der Faktor 0,35. Dann hieße das für ganz normale Leitungen mit 2,5mm²: 32Ax0,35=11,2A maximal Last bei 65°C.
Tabelle gibt's für verschiedene Temperatur beständige Leitungen. Beide Tabellen im Anhang. Danach bin ich jetzt gegangen.
Mal von allem fachlichen abgesehen:
Der gekaufte Umrüstsatz mit den Relais hat auf der Lastseite überall 2,5mm² Silikonleitungen.
Auch alleine deshalb werde ich diese Leitungsart wieder verwenden wenn ich es von der Batterie auf die Lichtmaschine umklemme. Die Berechnung so wie ich sie angegengen bin, würde das nur noch untermauern.
Sollte ich falsch liegen, kann ich mit den 8,95€ und der Reserve in der zulässigen Last auch leben
Gruß
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Laut Schaltplan (Anhang) hat man pro Seite einen reinen Highbeam (Fernlicht) Scheinwerfer und einen Scheinwerfer der High- und Lowbeam (Abblendlicht) zusammen hat.
Hab das genau so beibehalten.
Ich sehe da bei beiden Scheinwerfern im Plan die Leitung #12. Nur der eine Scheinwerfer der gemeinsam High- und Lowbeam kann, hat die Leitung #13. Also ist #12 Fernlicht und #13 Abblendlicht.
Ich kann mich erinnern, dass auch bei meinem BMW E34 damals genauso 4 Scheinwerfer an waren als das Fernlicht an war. Deshalb wird das wohl auch hier beim TÜV keine Probleme bereitet haben. Ich weiß, ich habe auch schon Seat und VWs aus der Neuzeit gesehen, die haben das Abblendlicht immer abgeschaltet als das Fernlicht anging. Leider kenn ich den Hintergrund dazu nicht.
Zum Faktor/zur Berechnung.
Im Internet hab ich einfach Strombelastbarkeit bei Gleichstrom gegoogelt. Die Formel für die Berechnung habe ich nicht mehr im Kopf, das ist zu lange her...
Bei Google gabs dann die Verweise mit nem Umrechnungsfaktor bei höheren Temperaturen. Wenn ich mich an mein Tabellenbuch erinnere, dürfte da auch sowas drin gestanden haben.
Laut der Tabelle im Anhang gilt für normale Leitungen bei 65° der Faktor 0,35. Dann hieße das für ganz normale Leitungen mit 2,5mm²: 32Ax0,35=11,2A maximal Last bei 65°C.
Tabelle gibt's für verschiedene Temperatur beständige Leitungen. Beide Tabellen im Anhang. Danach bin ich jetzt gegangen.
Mal von allem fachlichen abgesehen:
Der gekaufte Umrüstsatz mit den Relais hat auf der Lastseite überall 2,5mm² Silikonleitungen.
Auch alleine deshalb werde ich diese Leitungsart wieder verwenden wenn ich es von der Batterie auf die Lichtmaschine umklemme. Die Berechnung so wie ich sie angegengen bin, würde das nur noch untermauern.
Sollte ich falsch liegen, kann ich mit den 8,95€ und der Reserve in der zulässigen Last auch leben
Gruß
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