hier in Bayern sind sogenannte Spazierfahrten ausdrücklich verboten. Nicht verboten, ja sogar empfohlen wird der Aufenthalt an der frischen Luft. Allerdings ohne motorisierte Unterlage. Die Fahrt z.B. in den Wald, um dann spazieren zu gehen, ist erlaubt. Man will dies aber so verstanden wissen, dass der nächstgelegene Wald angefahren wird und kein Erholungsgebiet in 100 Kilometern Entfernung.
Da habt es ihr ja gut in Deutschland, hier in Italien darf ich mich max. 300 m vom Haus entfernen.
Des weiteren darf ich mich nur innerhalb der Ortsgrenze bewegen. Selbst das nur um zum einkaufen, Arzt oder Apotheke zu gehen. Einkaufen im Nachbar Ort geht nicht und für jede Fahrt muss ich eine Bescheinigung mitführen. Die Strafen sind sehr happig min. 500 € bis Freiheitsstrafe ist alles drin
Ich muss aber sagen das es hier auch zu über 90 % eingehalten wird.
Halte durch, auch bei Euch wird es allmählich ein wenig besser.
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