Ford Thunderbird Club Deutschland

Normale Version: Kennzeichengröße hinten
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Hallo alle, 
weiß jemand zufällig ob bei einem 65er T-Bird hinten der Platz für ein zweizeiliges Kennzeichen (20 cm hoch, 34 cm breit), also ein sogenanntes Kuchenblech, ausreicht?
Oder braucht man ein verkleinertes Kennzeichen?
Und noch eine Frage: Benötigt man im Vorfeld eine Eintragung des zweizeiligen oder verkleinerten Kennzeichens durch den TÜV?
Herzlichen Dank im Voraus und schöne Grüße aus Glessen, 
Udo
Das große Kuchenblech / zwei zeiliges Nummernschild kriegst du immmer auf Wunsch ohne Probleme.
Das verkleinerte Kennzeichen wird generell nicht gern hergegeben. Eine Eintragung vom TÜV ist bei den meisten Zulassungsstellen notwendig. Es gibt aber auch nette die einfach mit raus kommen und kucken, dann geht das, ist aber selten.

Glaub hinten ist zu wenig Platz für ein zweizweiliges und sieht eh sch**** aus. Da gehört ein kleines ran, ganz klar Smiling-face.

Grüße
Hinten bekommt man bei vielen Zulassungsstellen das kleine Kuchenblech noch durch. Das große sowieso.
Vorne kann man das kleine leider bei 99,5% der Zulassungsstellen knicken. Warum auch immer...
Angeblich weil es zu klein ist und dann Probleme mit der Identifizierung durch Blitzerfotos geben kann.
Dann frage ich mich allerdings, warum die Schweizer noch nach Deutschland einreisen dürfen. Deren vordere Kennzeichen sind oft noch deutlich kleiner.
Bei meinem ist hinten das zweizeilige Kuchenblech dran. Finde  sieht gar nicht so schlecht aus man sollte es halt auch so hoch wie möglich platzieren .
Vor allem hier in Italien gibt es nur die EU -- Normgrösse d.h. entweder 1- oder 2- zeiliges  Kuchenblech. 
Bei unseren Birds geht's ja noch vom Platz her bei anderen Us Fahrzeugen sieht das schon viel schlechter aus.
[Bild: i0mwpAwm.jpg]
Hallo Leute, 
vielen Dank für Euro Beiträge. Offenbar passt das zweizeilige Standardschild ja rein. Dann wird es darauf auch hinauslaufen. Es sieht meiner Meinung nach auch gut aus, da es die Nische genau füllt. Danke Roberto für das Bild.
Wenn alles gut geht bekommt mein Auto nächste Woche die für eine Zulassung nötigen Gutachten. Dann werde ich schnell zum Straßenverkehrsamt flitzen. Bitte drückt mir die Daumen.
Bis dahin, schöne Grüße aus Glessen, 
Udo
Für die Zuteilung der Kennzeichen sind allein die Zulassungsstellen zuständig. Ein großes zweizeiliges Kennzeichen sollte hinten problemlos möglich sein, da am Fahrzeug aufgrund der H-Zulassung ja keine baulichen Änderungen durchgeführt werden dürfen und ein einzeiliges Kennzeichen in den meisten Fällen zu lang ist. Für die Zuteilung eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens benötigt man einen Eintrag in den Fahrzeugpapieren durch eine Prüforganisation, manchmal auch ein zusätzliches Gutachten. Das ist von Landkreis zu Landkreis und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der (noch) aktuellen Ausgabe der "American classics" gibt es zum Thema Kennzeichen auch einen kurzen Artikel.
Bei meinem sieht es so aus,
ist ein 37er, muss nur etwas mit Abstand montiert werden, damit es nicht an der Wölbung ansteht.
Man beachte noch das Kennzeichen vom Cadillac eines Clubkollegen ... Zufälle gibts ;-)


[Bild: jc23fPUm.jpg]
Hier meine Lösung ( gezwungenermaßen):
[Bild: Af4clV9m.jpg]

Kein Spiel oder Diskusions- Freiraum möglich.
Meine Hoffnung, dass die Unterkante zu tief liegen würde ( laut Gesetz min. 30 cm vom Boden)  hatte sich auch zerschlagen, es war ca 35 cm.
Aber egal, wenn ich drin sitze seh´ ich es eh net.

Gruß Frank
Hi zusammen,

auch nach meiner Erfahrung ist das - so wie oben schon erwähnt - einfach nur von der Zulassungsstelle und deren jeweiligen internen Vorgaben und vom Personal selbst abhängig.
Mir wollten sie zunächst auch nur ein zweizeiliges Kuchenblech für hinten geben. Ich habe dann über 60 Minuten drei nette Damen und einen netten Herrn „mürbe diskutiert“ (immer sehr freundlich und mit entsprechenden Argumenten und Beispielen sowie Fotos). Und siehe da, am Ende hatte ich mein kleines 2-zeiliges Moped-Kennzeichen, es mußte nur bei der Zulassungsstelle (in deren Unterlagen) jemand eintragen, dass dies zum Schutz des „besonders erhaltenswerten Kulturgutes“ notwendig ist. Das Teil ist sogar deutlich kleiner als das vorherige US Kennzeichen. TÜV o. Ä. habe ich dazu nicht gebraucht.
Vorne war allerdings nichts zu machen, da mußte ich das größere zweizeilige für Traktoren nehmen, analog zu dem oben dargestellten (Argument: wegen Lesbarkeit bei Radarfallen, was soll man da schon entgegnen). Ich kenne aber auch jemanden, der hat vorne und hinten die kleinen bekommen, allerdings nicht in meinem Bundesland. 
Also meine Erfahrung: Die Leute am Schalter kennen in solchen Spezialfällen nicht immer alle Ausnahmemöglichkeiten, immer mit mehreren Personen reden und um jemanden bitten, der sich mit Oldtimerzulassungen besonders auskennt. Nie aggressiv oder laut werden, das bringt gar nichts...

Viele Grüße
Tom
Hi Tom,


hast Du meinen gemeint?
Ja bei mir ging es nach einigen Diskussionen vorne und hinten mit dem kleinen Schild. Die netten Leute bei der Behörde haben es mir dann sogar in Brief und Schein eingetragen, somit sollten künftige Diskussionen nicht mehr stattfinden.
LG Dietmar
[Bild: c91ze6Rm.jpg][Bild: BP25M22m.jpg]
In einem anderen Forum gehen die Leute so weit, dass sie sich kleine Schilder machen lassen, die gegen die zugelassenen austauschen ( dann ohne Plakette) und die "echten" schilder im Kofferraum mitführen. Soll dann im  Falle einer Kontrolle lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit ca. 20 Euro berechnet wird.

Auch ne Möglichkeit mit kleinen Schildern rum zu fahren!

Gruß Frank
Hallo Dietmar, 

Deinen hatte ich hier nicht speziell gemeint sondern jemanden aus unserem Oldtimerverein, der hat das in Hessen für seinen Cadillac irgendwie durchgekriegt. Aber Deiner ist natürlich auch ein gutes Beispiel, dass da bisweilen was geht.
Ich habe bei uns (Bayern) allerdings noch 3 Zulassungstellen angerufen und alle haben mir gesagt, dass es in Einzelfällen Ausnahmen nur für die hinteren Kennzeichen gibt, vorne war bei aller Eloquenz („mein Kühler bekommt aber dann zu wenig Luft...“) nichts zu machen. Die haben alle irgendwelche (regional unterschiedlichen) internen Vorgaben (die man als Normalo nicht nachlesen kann), im Rahmen derer sie manche Sachen durchwinken dürfen und manche offenbar nicht. 

Viele Grüße
Tom
Die beste Lösung ist die von Dietmar wenn es im Brief eingetragen ist dann bleibt das auch so. Es gab schon Fälle da wurde das Auto in einem anderen Landkreis angemeldet und schon ging das Theater von vorne los. Wenn etwas aber im Brief eingetragen ist wird das auch anstandslos übernommen.
Hallo, 
ich habe unseren T-Bird im März 2017 zum ersten Mal nach Vollabnahme in Deutschland zugelassen. Mit dem TÜV Gutachten, dass nur ein Kennzeichen von max. 320 x 150 mm angebracht werden kann, bin ich zur Zulassungsstelle. Ihr habt alle recht, diese Genehmigung liegt im Ermessen der Zulassungsstelle und wird von Bundesland zu Bundesland und von Kreis zu Kreis verschieden gehandhabt. Bei meinem Mustang musste ich in 2014 noch einen Termin mit dem obersten Leiter der Zulassungsstelle haben, mit Vorführen des Autos, um lediglich das hintere "kleine" zu bekommen. Gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr ist das gelungen. Beim T - Bird genügte ein Telefonanruf beim Leiter der Zulassungsstelle und Vorfahren des Autos, um das "kleine" zu bekommen. Beim persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter vor Ort am Wagen ist er meinen Argumenten gefolgt und hat mir vorne auch eins bewilligt. Auch das hat entsprechende Gebühren nach sich gezogen. Allerdings bin ich mir sicher, dass mir dies mittlerweile nicht ein zweites Mal gelingen wird. [Bild: kIBQjbhm.jpg]. Hierfür gibt es keine allgemein gültige Regelung
Hier nochmal die Bilder 


[[Bild: RCkaplHm.jpg]url=https://i.imgur.com/LQxNWjK.jpg][Bild: LQxNWjKm.jpg][/url]